Bei Eintritt des Todesfalles in der Wohnung muss zunächst ein Arzt gerufen werden.
Sofern Sie den Hausarzt nicht erreichen können, verständigen Sie bitten den ärztlichen Notdienst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, da sich der diensthabende Notarzt zunächst um erkrankte Patienten kümmern muss.
Bei Unfällen oder unvorhergesehenen Erkrankungen können lebensrettende Sofortmaßnahmen und ein Anruf unter der Nummer 112 dazu beitragen, Menschenleben zu retten.
Der anwesende Haus-, Notarzt wird nach Feststellung des Todes eine Todesbescheinigung ausfertigen und Ihnen aushändigen. Diese benötigen wir zur Überführung des Verstorbenen.
Sie erreichen uns Tag und Nacht: 05304/ 18 74
Sie dürfen darauf vertrauen, dass wir Sie auf Ihrem Weg der Trauer mit Einfühlungs-vermögen, Würde und Kompetenz begleiten. |