Eine Wahlgrabstelle, als Einzel- oder Doppelgrabstelle kann von den Angehörigen individuell ausgesucht werden. Hier können eine bzw. zwei Beisetzungen durchgeführt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht an der Grabstelle verlängert werden.
Eine Reihengrabstelle wird vom Friedhofsträger zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich.
Die anonyme Erdbestattung, auch bekannt als "grüner Rasen", erfordert keine Grabpflege, da dort eine Wiese entsteht.
Wir führen Erdbestattungen auf allen Friedhöfen durch.
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